Adventures von Caribe Bike Tours: Geführte Enduro Touren, Motorrad Reisen in der Karibik, Dominikanische Republik
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AGB
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1. TOUR-(UND MIET-)VERTRAG: Der Tour-(und Miet-)Vertrag kommt erst durch die schriftliche Teilnahmebestätigung durch Caribe-Bike-Tours in der Folge kurz als Veranstalter bezeichnet, zustande und gilt für die Vertragspartner als verbindlich.
2. LEISTUNGSUMFANG: (1) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus der bei Anmeldung gültigen Tourbeschreibung (Website). Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Tourpreis nicht enthalten. (2) Der Veranstalter behält sich vor, die Tour, insbesondere die Tourroute zu ändern, soweit dies aus wichtigen Gründen, z.B. mangelndes Fahrkönnen der Teilnehmer, Witterung, notwendig wird. Der Veranstalter wird dabei bemüht sein, den Tourcharakter nicht zu verändern und gleichartige Leistungen zu erbringen.
3. VORAUSSETZUNGEN DES TEILNEHMERS: (1) Die Teilnahme an den Touren ist mit Motorradmodellen aller Motorradmarken, die den Ansprüchen der jeweiligen Touren entsprechen, möglich! (2) Teilnahmeberechtigt sind nur solche Personen, die zur Zeit der Tour im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. (3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, eine den Anforderungen der Tour entsprechende Motorradausrüstung zu tragen. Es gilt ausnahmslos Helm-, Protektoren und Motocrosstiefelpflicht. (4) Nimmt der Teilnehmer mit einem von ihm selbst gestellten Motorrad an der Tour teil, so hat er die alleinige Verantwortung dafür zu tragen, dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem technischem Zustand befindet und allen gesetzlichen Anforderungen und den vom Veranstalter vorgeschriebenen Anforderungen (z. B. Stollenreifen) entspricht. Den Veranstalter und den Tourguide trifft keine Verpflichtung, die Erfüllung dieser Anforderungen zu prüfen. (5) Es obliegt ausschließlich dem Teilnehmer festzustellen, ob seine individuellen Fähigkeiten und sein Können zur Bewältigung der vorgegebenen Route ausreichen.
Der Veranstalter und den Tourguide trifft keine Verpflichtung, die Fähigkeiten und das Können der Teilnehmer festzustellen und zu überprüfen.
4. MOTORRADMIETE: (1) Bei einigen Touren ist die Miete von Motorrädern möglich. Die Reservierung des Motorrades hat gleichzeitig mit der Anmeldung zur Tour zu erfolgen. Das gemietete Motorrad darf nur zur Teilnahme an der gebuchten Tour verwendet werden. (2) Die Mietperiode wird durch die Unbenutzbarkeit des Fahrzeuges, die auf einem Verschulden oder der Fahruntüchtigkeit des Teilnehmers beruht, nicht unterbrochen.
5. PASS-, ZOLL-, VISA- UND IMPFBESTIMMUNGEN: Für die Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere für die Beschaffung etwaiger Visa oder Impfungen ist alleine der Teilnehmer verantwortlich.
6. VERSTÖSSE GEGEN VERKEHRSVORSCHRIFTEN ODER ANWEISUNGEN DES TOURGUIDES: Kommt es durch den Teilnehmer zu einer gröberen Verletzung der Anweisungen des Tourguides oder von Verkehrsvorschriften, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und das Mietmotorrad sicherstellen. In einem solchen Fall erfolgt keinerlei Rückerstattung des Tour- oder Mietpreises.
7. HAFTUNG: (1) Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr an der Tour teil. Extremenduro ist ein Risiko-Sport! Der Teilnehmer stellt Caribe-Bike-Tours und jeweils deren Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Haftungsansprüchen frei, eingeschlossen sind auch hierin sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die durch ihn oder sonstige Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend gemacht werden könnten, sowie durch die An- und Abfahrt, also seiner persönlichen Beförderungen, zu den jeweiligen Routen. Dies gilt nicht, falls Schäden auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Veranstalters und deren Helfer zurückzuführen ist.
(2) Für den Antritt der Tour durch den Teilnehmer ist Voraussetzung, dass dieser einen Haftungsausschluss unterzeichnet.
Die Teilnehmer sind sich bewusst, dass ohne akzeptierten und/oder unterfertigten Haftungsausschluss der Veranstalter verpflichtet ist, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme an der Tour auszuschließen. (3) Für Sach- und Personenschäden, die der Teilnehmer verursacht, ist die Haftung der Caribe-Bike -Tours oder des Tourguides ausgeschlossen, sofern nicht hiefür eine gesetzliche Haftpflichtversicherungsdeckung besteht. Die Haftung ist jedenfalls auf den Umfang der Versicherungsdeckung der Haftpflichtversicherung im konkreten Schadensfall beschränkt. Der Teilnehmer hat in diesem Fall die Caribe-Bike-Tours schad- und klaglos zu halten. Die maximale Deckungssumme der Haftpflichtversicherung für Motorräder in der Dominikanischen Republik ist auf € 2.000,- beschränkt und kann nicht erhöht werden. (4) Der Abschluss entsprechender Versicherungen, wie einer Storno- und einer Reiserückholversicherung, wird dem Teilnehmer dringend empfohlen.
8. BEZAHLUNG: (1) Der Gesamtbetrag ist spätestens unmittelbar vor Tourbeginn in bar oder auf das Konto des Veranstalters zu zahlen.
9. RÜCKTRITT UND VERTRAGSÜBERTRAGUNG: (1) Der Anmelder ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Anmelder aus begründetem Anlaß zurück, so werden bis 14 Tage vor Antritt der Tour keine Stornogebühren berechnet, danach werden 50% Stornogebühren des Gesamtbetrages fällig. Der Rücktritt hat schriftlich per E-Mail zu erfolgen und wird schriftlich per E-Mail seitens des Veranstalters bestätigt und gilt erst dann als akzeptiert.
(2) Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt und die Übertragung dem Veranstalter in einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt wird. Der Überträger und der neue Teilnehmer haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten.
10. TOURABSAGE: (1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Tour aus wichtigen Gründen jederzeit zu verschieben oder ganz abzusagen. Darüber hinaus kann der Veranstalter die Tour bis zu einer Woche vor Tourbeginn absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Teilnehmer wird hiervon umgehend schriftlich per E-Mail oder per Telefon verständigt. (2) Bei einer Verschiebung oder Absage einer Tour hat der Teilnehmer das Wahlrecht, entweder die Rückerstattung des Teilnahmepreises oder die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Tour des Veranstalters zu verlangen, sofern der Veranstalter dazu in der Lage ist.
11. UNWIRKSAMKEIT: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reise- und Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Tour-(und Miet-)Vertrages zur Folge.